Rechtsprechung
ArbG Brandenburg, 27.02.2013 - 3 BV 27/12 |
Verfahrensgang
- ArbG Brandenburg, 27.02.2013 - 3 BV 27/12
- LAG Berlin-Brandenburg, 19.07.2013 - 9 TaBV 749/13
- BAG, 23.06.2015 - 1 ABR 67/13
Rechtsprechung
ArbG Mönchengladbach, 13.09.2012 - 3 BV 27/12 |
Verfahrensgang
- ArbG Mönchengladbach, 13.09.2012 - 3 BV 27/12
- LAG Düsseldorf, 30.01.2013 - 12 TaBV 107/12
- BAG, 18.11.2014 - 1 ABR 18/13
Wird zitiert von ...
- LAG Düsseldorf, 30.01.2013 - 12 TaBV 107/12
Unterlassungsanspruch des Gesamtbetriebsrats gegen den Arbeitgeber auf Bezahlung …
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 13.09.2012 - 3 BV 27/12 - wird zurückgewiesen.Der Gesamtbetriebsrat beantragt, 1.den Beschluss des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 13.09.2012 - 3 BV 27/12 - abzuändern und der Beteiligten zu 2 und Beschwerdegegnerin zu untersagen, dem Mitarbeiter D. H. über das Grundgehalt des Level IV (Referent) Vergütungsgruppe 12 in Höhe von derzeit 4.562,00 Euro hinaus monatliche Zulagen von mehr als 1.471,00 Euro, insgesamt mehr als 6.033,00 Euro monatlich zu zahlen;.
2.den Beschluss des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 13.09.2012 - 3 BV 27/12 - abzuändern und festzustellen, dass die Beteiligte zu 2) und Beschwerdegegnerin nach § 3 der Gesamtbetriebsvereinbarung vom 29.06.2009 nicht dazu berechtigt ist, eine Zulage zu zahlen, die dazu führt, dass das Grundgehalt des Mitarbeiters D. H. um mehr als zwei Vergütungsgruppen überstiegen wird;.
Die Arbeitgeberin beantragt, die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 12.09.2012 - 3 BV 27/12 zurückzuweisen.
Rechtsprechung
ArbG Darmstadt, 19.03.2013 - 3 BV 27/12 |
Verfahrensgang
- ArbG Darmstadt, 19.03.2013 - 3 BV 27/12
- LAG Hessen, 17.10.2013 - 5 TaBV 65/13
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 17.10.2013 - 5 TaBV 65/13
Ersetzung der Zustimmung zur Eingruppierung
Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 19. März 2013 - 3 BV 27/12 - wird zurückgewiesen.den Beschluss des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 19. März 2013 - 3 BV 27/12 - abzuändern und die Anträge der Arbeitgeberin zurückzuweisen.